Die Praxis Dr. Ulrich Lorenz wurde im Jahr 2006 als Vertragsarztpraxis für gesetzlich Versicherte zugelassen.
Die allgemeinmedizinische Versorgung wird über die einmal im Quartal vorzulegende Gesundheitskarte abgerechnet.
Privat krankenversicherte Patienten erhalten über die privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Außerdem bieten wir Sonderleistungen an, die gemäß Satzungsleistungen von einigen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden. Dazu gehören die Sportmedizin, Sportkardiologie, reisemedizinische Beratungen und spezielle Impfungen. Zum Teil bestehen Sonderverträge. Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach!
Zusätzlich finden Sie auf unserer "Service"-Seite nützliche Links.
Die transthorakale Echokardiographie (Herzultraschalluntersuchung), die häufig bei kardiologischen Fragestellungen erforderlich ist, fällt in den "K.O."-Katalog für hausärztlich tätige Ärzte und muss privatärztlich berechnet werden. Trotzdem lohnt sich eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse (Einzelfallentscheidung zur Kostenübernahme).